Verträge

Bei Gomibo kannst Du schnell und einfach einen Handyvertrag beantragen. Du kannst zwischen einem Vertrag mit oder ohne Handy wählen. Möchtest Du mehr über die Beantragung eines Vertrages über Gomibo erfahren? Dann lies auf dieser Seite weiter.



Einen Vertrag beantragen

  • Wie beantrage ich einen Vertrag?

    Die Bestellung eines Vertrags über Gomibo erfolgt in drei einfachen Schritten: auswählen, bestellen und erhalten. Wir machen Dir die Bestellung so einfach wie möglich und halten Dich nach der Bestellung per E-Mail über den Status Deiner Bestellung auf dem Laufenden. So weißt Du vor, während und nach Deiner Bestellung genau, wie es um Deinen Vertragantrag steht!

    Schritt 1: Auswählen
    Mit unserem praktischen Allesvergleicher findest Du im Handumdrehen einen Vertrag, der zu dir passt.

    Schritt 2: Bestellen
    Benutze den grünen Bestellbutton, um ein Produkt in Deinen Warenkorb zu legen. Wähle deine bevorzugte Versandart, gib Deine Daten ein und schließe Deine Bestellung ab. Wir leiten Deinen Vertragsantrag an Deinen Anbieter weiter und der Anbieter wird sich dann per E-Mail mit Dir in Verbindung setzen wird, um die notwendigen Details zu erfahren.

    Schritt 3: Erhalten
    Hast Du ein Produkt zusätzlich zu Deinem Vertrag bestellt? Wir schicken es Dir zu, sobald Deine Zahlung bearbeitet wurde. Dein Anbieter bearbeitet die Vertragsanfrage.

  • Welche Unterlagen sollte ich mit meinem Antrag einreichen?

    Wir werden stets einen Identitätsnachweis und eine Kontonummer von Dir benötigen. Die sonstigen Unterlagen, die Du für Deinen Antrag einreichen musst, variieren von Anbieter zu Anbieter. Der Anbieter wird Dir jeweils mitteilen, welche Informationen er von Dir benötigt.

  • Welche Informationen kann ich auf meinem Ausweisdokument schwärzen?

    Falls wir dich bitten, eine Kopie deines Ausweisdokuments zu senden, musst du Informationen schwärzen. Du musst jede Information schwärzen, die nicht in dem Antrag für deinen Vertrag gefragt wird. Alle Informationen, die von uns im Bewerbungsprozess angefragt werden, müssen auf deinem Ausweisdokument deutlich sichtbar sein.

  • Was ist, wenn ich keinen deutschen Personalausweis habe?

    Dann kannst Du trotzdem einen Vertrag anfragen! Jedoch musst Du nachweisen können, dass Du einen deutschen Wohnsitz hast, um einen Vertrag über Gomibo beantragen zu können.

    Bitte beachte! Beim Empfang Deine Bestellung bist Du verpflichtet, sich zu identifizieren. Der Name des Vertragsinhabers muss mit dem Namen auf dem Ausweis des Empfängers übereinstimmen! Dies wird vom Lieferanten überprüft.

  • Wann endet mein Vertrag?

    Das Enddatum Deines Vertrags findest Du in deinem persönlichen Konto auf der Website Deines Anbieters.

  • Kann ich meine eigene Nummer behalten?

    Ja, Du kannst Deine Nummer behalten. In der Regel bieten wir die sogenannte Rufnummernmitnahme für sowohl die Vertragsverlängerung als auch den Wechsel an. Genaueres ist abhängig von Deinem Anbieter und wird Dir mitgeteilt, sobald Du den Antrag auf Rufnummernmitnahme eingereicht hast. Du kannst außerdem auf unserer Seite zur Rufnummernmitnahme vorbeischauen.

  • Wie lange vor Vertragsende kann ich meinen Vertrag wechseln?

    Es gibt zwei Möglichkeiten, Deine Nummer zu behalten. Wenn Du zu einem anderen Anbieter wechselst und Deine Nummer mitnimmst, nennen wir das einen Wechsel mit Rufnummernmitnahme

    Freenet 8 Monate vor Vertragsende
    Klarmobil 1 Monat vor Vertragsende
    Lebara Nur möglich, indem der alte Vertrag gekündigt und ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
    Otelo 6 Monate vor Vertragsende
    Deutsche Telekom 6 Monate vor Vertragsende
    Vodafone 3 Monate vor Vertragsende
    o2 8 Monate vor Vertragsende

Telekommunikationsgesetz (TKG)

  • Was hat sich für mich seit dem 01.12.2021 geändert?

    1. Kostenlose Rufnummernmitnahme

    Laut §59 "Anbie­ter­wechsel und Rufnum­mernnmit­nahme" des Telekommunikationsgesetzes ist es Anbietern jetzt untersagt eine Gebühr für die Rufnummernportierung zu verlangen. Der Anschluss darf bei der Portierung außerdem nicht länger als einen Tag unterbrochen sein.

    2. Informationspflicht zu günstigeren Verträgen

    Einmal im Jahr ist der Anbieter verpflichtet seine Kunden darüber zu informieren, sobald ein Vertrag, der die gleichen oder bessere Leistungen enthält, mittlerweile günstiger geworden ist. Der Kunde muss sich daher nicht unbedingt regelmäßig auf der Website des Anbieters über neue Angebote oder veränderte Bedingungen erkundigen.

    3. Telefonisch abgeschlossene Verträge

    Eine der, rechtlich gesehen, wohl wichtigsten Änderungen ist, dass Anbieter jetzt verpflichtet sind dem Kunden eine schriftliche Zusammenfassung der Vertragsbedingungen zu schicken, wenn ein Vertrag telefonisch abgeschlossen wurde. Dies muss unmittelbar nach dem Telefongespräch erfolgen und erst wenn der Kunde oder die Kundin den Vertrag auch schriftlich bestätigt hat, wird dieser wirksam.

    4. Automatische Verlängerung

    Früher konnten Verträge nach 24 Monaten automatisch mit weiteren 12 Monaten verlängert werden, wenn der Kunde / die Kundin den Vertrag nicht kündigte. Dies ist nicht mehr erlaubt. nach Ablauf der 24 Monate muss ein Vertrag monatlich kündbar sein.