Bereite Deinen Wechsel vor
Kündige Deinen alten Vertrag und informiere Deinen bisherigen Anbieter, dass Du Deine Rufnummer mitnehmen möchtest.
Bei Prepaid ist ggf. ein Opt-in erforderlich).
Beispiel:
Vertragsende: 30. Januar.
Hier findest Du die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rufnummernmitnahme zu o2. Die Beauftragung erfolgt während der Bestellung und wird nach der Aktivierung Deiner o2 SIM/eSIM abgeschlossen.
Kündige Deinen alten Vertrag und informiere Deinen bisherigen Anbieter, dass Du Deine Rufnummer mitnehmen möchtest.
Bei Prepaid ist ggf. ein Opt-in erforderlich).
Beispiel:
Vertragsende: 30. Januar.
Wähle in Schritt 2 des Gomibo Bestellvorgangs „Ich möchte meine aktuelle Rufnummer behalten“ aus.
Trage Dein gewünschtes Startdatum unter „Wunschfreischaltdatum“ ein. Idealerweise etwa 14 Tage vor dem Enddatum Deines alten Vertrags.
Beispiel:
Ende: 30. Januar → Start: 16. Januar.
Lege Deine SIM ein oder scanne den QR-Code, um Deine SIM/eSIM zu aktivieren. Du bist zunächst über eine Übergangsnummer erreichbar.
Registriere oder prüfe die Rufnummernmitnahme im Mein o2 Portal mit Deiner Übergangsnummer und Deinem Passwort.
Beispiel:
Aktivierung am 16. Januar.
Warte auf die Bestätigung von o2, dass Deine Rufnummer erfolgreich übertragen wurde.
Danach bist Du mit Deiner Wunschrufnummer auf Deiner neuen SIM erreichbar.
Beispiel:
Portierung rund um den 30. Januar.
Bitte beachte folgende Punkte beim Wechsel zu o2:
Den aktuellen Status kannst Du jederzeit im Mein o2 Portal einsehen.
Ja! Für die Mitnahme zum Vertragsende solltest Du Deinen alten Vertrag rechtzeitig kündigen. Für eine sofortige Mitnahme ist meist ein Opt-in beim bisherigen Anbieter erforderlich.
Ja. Mit einem gesetzten Opt-in kann Deine Rufnummer auch vor dem offiziellen Vertragsende zu o2 übertragen werden. Dein alter Vertrag läuft regulär weiter.
Deine SIM/eSIM ist ab dem gewählten Aktivierungsdatum nutzbar. Die gewohnte Rufnummer wird am bestätigten Portierungstag übertragen.
Häufige Gründe sind abweichende Kundendaten (z. B. falsches Geburtsdatum), fehlende Kündigung oder kein gesetztes Opt-in beim bisherigen Anbieter.